Der Umgang mit Ihrer Versicherung wird oft dann schwierig, wenn ein Schadensfall entstanden ist, insbesondere im Bereich der Personenversicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung etc.) aber auch in der Sachversicherung (Brandversicherung, Kaskoversicherung, Hausratversicherung etc.).
Ihnen stehen bei der Versicherung geschulte Sachbearbeiter gegenüber, die sich ausschließlich damit beschäftigen, den finanziellen Aufwand für die Versicherung möglichst gering zu halten – wir können Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaften durchzusetzen.
Besondere Erfahrungen haben wir auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Haben Sie sich gegen Berufsunfähigkeit versichert und jetzt will Ihre Versicherung nicht bezahlen?
Die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung sind für die Versicherung sehr unangenehm, weil sie in der Regel langfristig erbracht werden müssen und sich so stattliche Summen addieren können.
Der Versicherungsnehmer, der berufsunfähig ist sieht sich plötzlich neben seiner Krankheit auch noch mit Versicherungsgesellschaften konfrontiert, die alles und jedes bestreiten und behaupten, man könne leicht noch weiter arbeiten.
Gerne erklären die Versicherer auch plötzlich die Anfechtung oder den Rücktritt vom Vertrag, weil vor Jahren beim Vertragsabschluss vergessen wurde, einen Arztbesuch anzugeben. Stichworte sind hier vorvertragliche Anzeigepflichterletzung oder auch Obliegenheitsverletzung und Verweisbarkeitsklauseln.
Oft gerät man schon aus finanziellen Gründen in ein Dilemma und schreckt vor einem zeitaufwendigen Verfahren zurück.
Wir beraten Sie in dieser Situation gerne und können in vielen Fällen helfen, berechtigte Ansprüche doch noch durchzusetzen. Meist ist hierfür die Durchführung eines Gerichtsverfahrens notwendig. In diesem wird dann ein gerichtliches Gutachten erstellt, das am Ende den Ausschlag gibt.
Durch gute Vorbereitung, insbesondere eine möglichst akribische Beschreibung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit (denn nur auf diese kommt es an) und der gesundheitlichen Einschränkungen kann man hier als Prozessbevollmächtigter bereits viel Einfluss auf den Verfahrensgang ausüben.
Ursache für eine Berufsunfähigkeit kann auch eine psychische Erkrankung sein, hier stellt die Rechtsprechung besonders hohe Anforderungen an die Darlegungslast des Versicherungsnehmers.
Sie müssen solche Verfahren nicht fürchten – wir nehmen Ihnen den Großteil der zu erbringenden Arbeiten ab und führen das Verfahren für Sie in der Regel an dem zu Ihrem Wohnort gehörenden Landgericht.
Es gibt keinen Grund, einer Versicherung etwas zu schenken!