Schon vor oder während der Ehe ist es oft sinnvoll, Eheverträge abzuschließen um Regelungen für den Fall der Trennung zu treffen. Kommt es zur Trennung, sind natürlich immer noch Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen möglich. Da nach einer Trennung oft Emotionen im Spiel sind, ist die rechtliche Beratung durch einen Fachmann sehr wichtig. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche auf Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt zu berechnen und erforderlichenfalls durchzusetzen. Vielfach ist auch eine Vermögensauseinandersetzung notwendig. Sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen, gibt es vielfach Probleme wegen der elterliche Sorge und dem Umgang.
Auch hier ist es sehr wichtig, dass Sie fachkundig unterstützt werden um zu verhindern, dass Ihre Kinder Scheidungsopfer werden. Wir sind Ihnen auch bei der Aufteilung des Hausrats und der Regelung der Rechtsverhältnisse über die Ehewohnung behilflich, wobei immer die außergerichtliche Verständigung im Vordergrund stehen sollte.
Die gleichen oder zumindest ähnliche Probleme können beim Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder einer Lebenspartnerschaft auftreten. Nicht selten kommt es schließlich vor, dass der Vater eines Kindes seine Vaterschaft bestreitet oder umgekehrt versucht wird, jemandem ein Kind „unterzuschieben“. Auch in solchen Fällen sind wir Ihnen bei der notwendigen Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung behilflich.