Gerade Streitigkeiten innerhalb einer Familie sind höchst unangenehm. Deshalb ist es in vielen Fällen sinnvoll, den Nachlass durch eine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) zu regeln.
Da das Erbrecht sehr kompliziert ist, können bei der Erbauseinandersetzung dennoch viele Fragen auftreten. Wenn Sie kein Erbe geworden sind, können Ihnen Ansprüche zustehen, z. B. wenn Sie ein Pflichtteilsrecht haben.