Hierzu gehören Tätigkeiten auf dem Gebiet der Abwicklung größerer Bauvorhaben und auch im Bereich des Anlagenbaus wie z.B. Photovoltaikanlagen. Bereits bei Vertragsschluss werden die Weichen für viele Streitigkeiten im Baurecht gestellt.
So sorgfältig, wie der Hausbau geplant wird, sollte auch der Bauvertrag vorbereitet werden, um späteren Ärger zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist stets zu berücksichtigen, ob ein BGB-Werkvertrag oder eine VOB-Vertrag die bessere Lösung ist. Weiter werden sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bau, Umbau oder Abriss von Bauwerken umfasst, wie z.B. Abrechnung zusätzlicher Leistungen, Baumängel, Schadensersatz, Abrechnung und Haftung von Architekten und Bauleitern.
Bei Mängeln am Bauwerk werden regelmäßig Sachverständigengutachten benötigt, um zu dokumentieren, welche Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind und welche Sanierungskosten anfallen werden.
Ein weiteres Spannungsfeld im Baurecht ist der Verzug des Auftragnehmers, der auf seinem Verschulden, oder auf fehlenden Vorleistungen der Bauherren beruhen kann.